Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken
04.10.2005

Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken

Grundsätzlich darf jeder Gärtner auf seinem Grundstück beliebig viele Bäume und Sträucher anpflanzen. Jedoch sind bestimmte Mindestabstände zu den Nachbargrundstücken einzuhalten.

Die Richtlinien variieren von Bundesland zu Bundesland. Die Abstände für Ihren Wohnort können Sie der hier zusammengestellten Tabelle entnehmen. Erkundigen Sie sich dennoch bei Ihrem zuständigen Bauamt nach speziellen Vorschriften.

In Bayern zum Beispiel gilt für Bäume, Sträucher, Hecken, sowie Wein- und Hopfenstöcke ein Mindestabstand von 0,50 m zum Nachbargrundstück (vgl. Art. 47 des Gesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches AGBGB). Bei Gewächsen, die über zwei Meter hoch sind, ist ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten. Jedoch müssen die Grenzabstände nur auf Verlangen des Nachbarn eingehalten werden. Allgemein besteht bei Nicht-Beachtung der Grenzabstände ein Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt der Gehölze.

Achtung: Dieser Beseitigungsanspruch unterliegt nach Ablauf einer bestimmten Frist der Verjährung. In der Regel beträgt die Frist fünf Jahre ab Anpflanzung. Näheres siehe Tabelle.

Quelle: al-ko

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