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28.09.2012
Das eigene Gartenhaus
Es dient als Verschönerung für jeden Garten und stellt nebenbei einen echten Hingucker dar – das eigene kleine Häuschen im Garten.
Besonders ein rustikales Blockhaus erfreut sich dabei immer größerer Beliebtheit, denn dieses sieht nicht nur eindrucksvoll aus, sondern bietet zudem eine geradezu urige Gemütlichkeit. Ob das Haus anschließend als Stellplatz für Gartengeräte genutzt wird oder sich als Ort des Zusammenkommens etabliert, spielt zunächst keine Rolle. Als optischer Hingucker sorgt solch ein Blockhaus für viel Stauraum, wie auch für trockene Sommerpartys gleichermaßen. Je nach Nutzungsart können größere Modelle auch mit Strom ausgestattet werden – kombiniert mit einer kleinen Küche wird das gemütliche Blockhaus so zum Mittelpunkt jeder Grillparty. Bei der Wahl des gewünschten Gartenhauses sollte allerdings darauf geachtet werden, das dieses die Proportionen des Gartens nicht zerstört und eine dafür angemessene Größe besitzt.Wann wird eine Baugenehmigung benötigt?
Entscheidet sich der Gartenbesitzer, sich etwa ein Gartenhaus bei billiger.de zu kaufen, kann es unter bestimmten umständen zu juristischen Spitzfindigkeit kommen. Manchmal kann es nämlich notwendig sein, sich für den Bau eines Gartenhauses eine Baugenehmigung erteilen zu lassen. Die gesetzlichen Bestimmungen für solche Bauprojekte sind allerdings von Region zu Region verschieden, daher kann keine pauschale Aussage über bestehende Regelungen getroffen werden. Man sollte sich als unbedingt vor dem Kauf des Häuschens über bestehende Gesetzmäßigkeiten informieren, denn eine persönliche Vorsprache bei den entsprechenden Behörden schützt vor späteren Unannehmlichkeiten.Für ein geplantes Amtsgespräch sollten zudem entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Prospekte und Pläne über das gewünschte Gartenhaus sollten in jedem Fall mitgenommen werden und zur Vorlage bereit liegen. Wird der Bau des Hauses schließlich genehmigt, sollte diese Entscheidung vor Ort schriftlich in einem Protokoll festgehalten und anschließend mit Amtsstempel und Signatur versehen werden. Denn nur so lässt sich verbindlich klären, ob eine staatliche Erlaubnis benötigt wird, um das Gartenhaus auf dem eigenen Grund und Boden zu bauen.
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