Sichtschutz im Garten – Was ist erlaubt?

14.01.2014

Sichtschutz im Garten – Was ist erlaubt?

Sichtschutzzäune im Garten, zum Beispiel entlang des Zauns oder an der Terrasse, schützen vor unerwünschten Einblicken und sichern die Privatsphäre. Doch nicht jede Sichtschutzbarriere ist erlaubt. Wer es übertreibt, kann sich Ärger einhandeln.

Vorschriften für Sichtschutzwände und Zäune

Was in Sachen Sichtschutz und Zaunbau erlaubt ist, bestimmen die Bundesländer, zum Teil gibt es sogar innerhalb der Kommunen abweichende Regelungen und Vorschriften. Bis zu einer Höhe von 1,80m sind Sichtschutzmaßnahmen in der Regel genehmigungsfrei. Hinsichtlich der Materialwahl und Ausführung für die Wahrung der Privatsphäre gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten. Sichtschutzwände dürfen auch direkt an die Grundstücksgrenze gestellt werden. Allerdings darf der freie Blick im öffentlichen Verkehrsraum dadurch nicht beeinträchtigt werden.



Bild: © Ryan McVay/Photodisc/Thinkstock
Bild: © Ryan McVay/Photodisc/Thinkstock

Wenn es keine Regelungen gibt, dann darf ein Sichtschutz aufgestellt werden, solange er sich an die ortsüblichen Verhältnisse hält und in Höhe oder Ausführung nicht extrem abweicht. Dann kann auch der Nachbar nichts gegen diese Maßnahme einwenden. Probleme kann es geben, wenn die gewählte Einfriedung deutlich höher als ortsüblich ist. In einem Urteil aus dem Jahr 1998 wurde ein Anwohner verurteilt, seinen 1,92m hohen Sichtschutzzaun wieder zu entfernen. Das Oberlandesgericht Köln begründete das Urteil damit, dass eine Höhe von 1,20m im betreffenden Wohngebiet vorherrsche.

Grenzabstände beachten

Unabhängig davon, um welche Art von Sichtschutz es geht, müssen bestimmte Grenzabstände eingehalten werden. Direkt an der Grenze sind in den meisten Wohngebieten Zäune bis zu 1,80m oder auch 2,0m zulässig. Ist die Wand deutlich höher, kann sie wie ein Gebäude eingestuft werden und unterliegt dementsprechend der Genehmigungspflicht wie auch den im Bundesland vorherrschenden Abstandsregelungen.

Auf Nummer Sicher gehen Hausbesitzer dann, wenn sie vor dem Errichten einer Sichtschutzwand oder eines Sichtschutzzaunes die Genehmigung von Behörden und Nachbarn einholen. Das verhindert nachbarschaftliche Streitigkeiten und sorgt für rechtliche Sicherheit.

Die gültigen Regelungen greifen auch für gewachsene Sichtschutzmaßnahmen. Wer seine Privatsphäre mit Pflanzen und gleichzeitig besonders schnell schützen will, der kann heute auf den schnellen Sichtschutz mit Heckenmodulen zurückgreifen.



Bild: © Ryan McVay/Photodisc/Thinkstock

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