Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken
04.10.2005

Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken

Grundsätzlich darf jeder Gärtner auf seinem Grundstück beliebig viele Bäume und Sträucher anpflanzen. Jedoch sind bestimmte Mindestabstände zu den Nachbargrundstücken einzuhalten.

Die Richtlinien variieren von Bundesland zu Bundesland. Die Abstände für Ihren Wohnort können Sie der hier zusammengestellten Tabelle entnehmen. Erkundigen Sie sich dennoch bei Ihrem zuständigen Bauamt nach speziellen Vorschriften.

In Bayern zum Beispiel gilt für Bäume, Sträucher, Hecken, sowie Wein- und Hopfenstöcke ein Mindestabstand von 0,50 m zum Nachbargrundstück (vgl. Art. 47 des Gesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches AGBGB). Bei Gewächsen, die über zwei Meter hoch sind, ist ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten. Jedoch müssen die Grenzabstände nur auf Verlangen des Nachbarn eingehalten werden. Allgemein besteht bei Nicht-Beachtung der Grenzabstände ein Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt der Gehölze.

Achtung: Dieser Beseitigungsanspruch unterliegt nach Ablauf einer bestimmten Frist der Verjährung. In der Regel beträgt die Frist fünf Jahre ab Anpflanzung. Näheres siehe Tabelle.

Quelle: al-ko

ähnliche Artikel

Musterhäuser ein Service von fertighaus.com*

* bei Klick auf ein Haus leiten wir Sie zu unserem Schwestermagazin fertighaus.com weiter

Stadthaus Aura 136

Preis ab
291.030 €
Fläche
134,61 m²
Perfect 161

Preis ab
314.400 €
Fläche
161,21 m²
Edition S 165

Preis ab
337.195 €
Fläche
165,06 m²
Doppelhaus Duett 125

Preis ab
256.540 €
Fläche
118,95 m²
LifeStyle 13.07 S

Preis ab
119.999 €
Fläche
107,00 m²
Edition E 203

Preis ab
323.822 €
Fläche
203,00 m²