Sicherheit beim Baum- und Heckenschnitt
In nahezu jedem größeren Garten finden sich nicht nur Zierpflanzen und Stauden, sondern auch Bäume und Gehölze. Damit die Gewächse den Garten nicht übermäßig einnehmen, ist ein regelmäßiger Schnitt erforderlich. Der sorgt gleichzeitig für reiche Ernte bei Obstbäumen und gutes Wachstum. Beim Umgang mit Kettensäge und Co sollte auf jeden Fall auch die Sicherheit nicht vernachlässigt werden.
Baumschnitt – aber sicher
Ein richtiger Baumschnitt stärkt die Äste und sorgt für üppiges Wachstum und reiche Ernten. Bei aller Sachkenntnis darf jedoch auch die eigene Sicherheit nicht vernachlässigt werden. Dies betrifft sowohl den sicheren Stand bei den Arbeiten als auch den Umgang mit Heckenschere oder Motorsäge. Besonders im zweiten Fall ist die entsprechende Schutzkleidung wichtig, wie sie im Forstbekleidung Onlineshop zu finden ist. Folgende Schutzausrüstung ist beim Umgang mit der leistungsfähigen Motorsäge Pflicht:
- Schnittschutzhose
- Sichtschutz, idealerweise in Kombination mit einem Schutzhelm
- Schutzhandschuhe
Ergänzt werden kann und sollte die Ausrüstung durch sicheres und schnittfestes Schuhwerk sowie einen Gehörschutz. Werden Äste in großer Höhe entfernt und ist der Einsatz einer Teleskopheckenschere vom Boden aus nicht möglich, hilft nur die Leiter. Auch hier sollten verschiedene Maßnahmen beachtet werden. So braucht die Leiter einen festen Stand und muss von einer zweiten Person an der Basis unterstützt werden.

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Im Falle eines Unfalls
Auch bei der Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen kann es beim Baumschnitt zu Unfällen kommen. Bei Schnittverletzungen oder Stürzen aus großer Höhe ist Umsicht und schnelles Handeln gefragt. Auf jeden Fall sollte umgehend der Notarzt informiert werden. Je nach Art des Unfalls ist es wichtig, Blutungen zu stillen und den erlittenen Schock zu mindern. Besonders bei starken Blutungen hat die Blutstillung stets Vorrang vor allen anderen Maßnahmen.
Bereits bei der Anlage von Hecken oder dem Pflanzen von Bäumen sollte das spätere Größenwachstum berücksichtigt werden. Wie bei Gebäuden auch, gelten für Pflanzungen bestimmte Grenzabstände. Erfragt werden können diese zum Beispiel beim zuständigen Bauamt.
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